
Das TKG (Textilkennzeichnungsgesetz) schreibt vor, wann die Bezeichnung Leinen verwendet werden darf: Reinleinen: Bez. für Textilien mit einem Nettogewicht von 100% Leinengarn. Halbleinen: Bei der Kennzeichnung muss die Kette aus reinem Baumwollgarn und der Schuss aus 100% Leinengarn bestehen. Der Leine...
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https://www.raumausstattung.de/wohnen/querverweis-seriennummer-3348.htm
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